Wer eine Immobilie zu vererben hat, darf als Erben einsetzen, wen er möchte. Damit nach dem Tode auch wirklich alles nach dem Wunsch und Willen des Erblassers abläuft, raten Experten, sich schon frühzeitig über das Erbrecht zu informieren und ein „hieb- u Weiterlesen...